Norm KIT× ▾ ‹›Gliederung Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2001 — BGBl. II Nr. 402/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2001 BGBl. II Nr. 402/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. Allgemeine Bestimmungen§ 1Einrichtung der Kommission§ 2Aufgabenstellung§ 3Zusammensetzung der Kommission§ 4GeschäftsführungII. Mitgliedschaft zur Kommission§ 5Anzahl der Mitglieder, Bestellungsdauer und Bestellungsweise§ 6Bestellung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters§ 7Beendigung der MitgliedschaftIII. Verfahren§ 8Einberufung der Sitzungen§ 9Festlegung der Tagesordnung§ 10Teilnahme an den Sitzungen§ 11Leitung und Ablauf der Sitzungen§ 12Vertraulichkeit§ 13Aufzeichnungen/Protokolle§ 14Beschlussfassung§ 15BefangenheitAbschnitt IV§ 16Unterstützende Organe§ 17VorgangsweiseAbschnitt VSchlussbestimmungen§ 18§ 19