Norm GuK-WV× ▾ ‹›Gliederung Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung (GuK-WV) Fassungen (Gesetz) ab 24.11.2010 — BGBl. II Nr. 359/2010▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute24.11.2010 § → § BGBl. II Nr. 359/2010 25.11.200623.11.2010 BGBl. II Nr. 453/2006 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.11.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Allgemeines§ 2Weiterbildungen§ 3Leitung der Weiterbildung§ 4Lehrkräfte§ 5Lehrtätigkeit§ 6Fachkräfte§ 7Räumliche und sachliche Ausstattung§ 8Aufnahme in eine Weiterbildung§ 9Ausschluss von einer Weiterbildung§ 10Unterbrechung der Weiterbildung§ 11Inhalt und Umfang von Weiterbildungen§ 12Dauer und Ausbildungszeiten§ 13Theoretische Ausbildung§ 14Praktische Ausbildung§ 15Prüfungen im Rahmen der Weiterbildung§ 16Abschlussprüfung§ 17Wiederholen der Abschlussprüfung und Nichtbestehen der Weiterbildung§ 18AnrechnungZeugnis§ 19AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3