Norm Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen× ▾ ‹›Gliederung Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen Fassungen (Gesetz) ab 23.11.2010 — BGBl. II Nr. 356/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute23.11.2010 BGBl. II Nr. 356/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.11.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Rechte und Pflichten · Beratung mit Interessenvertretungen§ 3Bildungsfreistellung§ 4Qualitätssicherungsgespräch§ 5Wahlordnung§ 6WahlberechtigungMitglieder des Vertrauensrates und Funktionsdauer§ 7§ 8§ 9Versammlung der Auszubildenden, Wahlkommission und Wählerliste§ 10Zeit und Ort der Wahl§ 11Wahlvorschläge§ 12Stimmzettel§ 13Wahlvorgang im Wahllokal§ 14Ermittlung des Wahlergebnisses§ 15Gültigkeit der Stimmzettel§ 16Stimmenzählung§ 17Annahme der Wahl§ 18Kundmachung§ 19Anfechtung§ 20Nachrücken bei Ausscheiden aus der Funktion