Norm ARÜG× ▾ ‹›Gliederung Auslandsrenten-Übernahmegesetz (ARÜG) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1962 — BGBl. Nr. 114/1962▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.1962 § → § BGBl. Nr. 114/1962 01.01.196131.12.1961 § → § BGBl. Nr. 114/1962 01.01.195631.12.1960 BGBl. Nr. 290/1961 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1962 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenABSCHNITT I.Gemeinsame Bestimmungen.§ 1Sachlicher Geltungsbereich.§ 2Persönlicher Geltungsbereich.§ 3Sonderbestimmungen für Umsiedler und gleichgestellte Personen aus Italien.§ 4Versicherungs(Leistungs)zugehörigkeit, Versicherungs(Leistungs)zuständigkeit.ABSCHNITT II.Pensionsversicherung.§ 5Berücksichtigung von Rentenansprüchen.§ 6Berücksichtigung von Zeiten als Versicherungszeiten.§ 7Berücksichtigung von Zeiten als neutrale Zeiten.§ 8Sonderregelung für die Bemessung der Renten, auf welche die Bestimmungen des Vierten Teiles des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes nicht anzuwenden sind.§ 9Sonderregelung für die Bemessung der Renten, auf welche die Bestimmungen des Vierten Teiles des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes anzuwenden sind.§ 10Zusammentreffen von Zeiten.§ 11Besondere Leistungsansprüche.§ 12Zwischenstaatliche Vereinbarungen.ABSCHNITT III.Unfallversicherung.§ 13Anwendung von österreichischen Rechtsvorschriften.§ 14Sonderregelung über die Bemessungsgrundlagen.§ 15Zwischenstaatliche Vereinbarungen.ABSCHNITT IV.Sonstige Bestimmungen.§ 16Ruhen von Leistungen.§ 17Neufeststellung von Ansprüchen.§ 18Vorschüsse auf Rentenansprüche aus einer Rentenversicherung und auf Leistungsansprüche aus einer Unfallversicherung.ABSCHNITT V.Übergangs- und Schlußbestimmungen.§ 19Sonderbestimmungen über Beitragsgrundlagen.§ 20Wahrung von Leistungsansprüchen.§ 21Überleitung von Leistungen in Vorschüsse nach § 18.§ 22Gewährung, Feststellung und Neufeststellung von Leistungen.§ 23Wirksamkeitsbeginn.§ 24Vorläufige Leistungen.§ 25Vollziehung.Übergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 2 (ÜR)BGBl. Nr. 114/1962