RS0076797
Rechtssatz
1995 – zuletzt 19.11.2002Zivilrecht
Ob jedes einzelne Zitat, insbesondere ob jedes Zitat in seiner gesamten Länge, zwingend, notwendig war, ist nicht erheblich; es reicht aus, wenn das Zitat für die Zwecke der Darstellung hilfreich ist. - "Friedrich-Heer Biographie".