RS0050286
Rechtssatz
1986 – zuletzt 01.12.2005Zivilrecht
In der Verfahrenserklärung eines Miterben, das Anerbenrecht eines anderen anzuerkennen, liegt zwingend ein Verzicht auf die Geltendmachung eigener Ansprüche auf die Hofübernahme, soweit sie mit einer Hofübernahme durch den als Anerben anerkannten Miterben i …