RS0083568
Rechtssatz
13.07.1976Zivilrecht
Zur Unterwerfung unter Betriebsordnungsvorschriften gehören die Bestimmung des Arbeitstages, der Dauer und der zeitlichen Lagerung der Arbeitszeit, Dauer und Lage der Arbeitspausen, die Bestimmung des Umfanges der Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit, die Zei …