RS0003685
Rechtssatz
1957 – zuletzt 24.05.2019Zivilrecht
Die Zubehöreigenschaft hört nicht nur auf, wenn die Hauptsache und die Nebensache untergehen, sondern auch dann, wenn die wirtschaftliche Dienstbestimmung aufhört, sei es, daß die Hauptsache ihren wirtschaftlichen Zweck ändert und ihr nun die Nebensache nic …