RS0000284
Rechtssatz
1963 – zuletzt 31.03.2005Zivilrecht
Die in einer Klage aufgestellte Behauptung, daß der Beklagte die ihm obliegende Verpflichtung, eine den Vergleichsbestimmungen entsprechende Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllt habe, vermag für den Fall, als es sich hiebei um eine Zug-um-Z …