RS0059515
Rechtssatz
1990 – zuletzt 09.06.1994Zivilrecht
Der Nachweis, daß die Geschäftsführer in der freien Verfügung über den eingezahlten Betrag der Stammeinlage nicht, namentlich nicht durch Gegenforderungen, beschränkt sind, ist nur im Falle der Einzahlung durch Gutschrift auf ein Konto einer Bank oder der Ö …