RS0030264
Rechtssatz
14.04.1931Zivilrecht
Der Beschädiger kann nicht begehren, daß bei der Festsetzung der Schadenshöhe berücksichtigt werde, daß der Beschädigte, dessen Schaden darin besteht, daß er an einen Gemeinschuldner Ersatz zu leisten hat, in der Lage ist, gegen diese Ersatzforderung eine K …