RS0001211
Rechtssatz
1981 – zuletzt 12.12.1984Zivilrecht
Werden hunderte genau bezeichnete Waren (Blusen, Pullover, Westen, Hosen, Kleider und Damenröcke) exszindiert, die in einem Zeitraum von 3 Monaten gegen Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, handelt es sich bei diesen Waren um keine Gesamtsache. Unterläßt di …