RS0134667
Rechtssatz
30.11.2023Zivilrecht
Auch für vor Inkrafttreten des KaWeRÄG 2021 begangene Verstöße ist die Verhängung einer Geldbuße gegen die Muttergesellschaft, die zur selben wirtschaftlichen Einheit wie das zuwiderhandelnde Unternehmen gehört, jedenfalls dann zulässig, wenn die Muttergese …