RS0090717
Rechtssatz
20.10.1981Strafrecht
Handelt ein Täter, der ein Feuer legt, mit dem Vorsatz, dadurch einen Menschen zu töten, und war er sich bei dieser Handlung bewußt, daß er damit zugleich eine Feuersbrunst an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers herbeiführen kann, durch da …