RS0091488
Rechtssatz
1970 – zuletzt 24.03.2026Strafrecht
Ein Geständnis ist nur dann ein ins Gewicht fallender Milderungsgrund, wenn es sich auf Umstände bezieht, die für das Strafverfahren von Bedeutung sind, und dadurch die Aufklärung des Sachverhaltes wesentlich erleichtert, sowie wenn daraus Schuldeinsicht er …