RS0100893
Rechtssatz
1960 – zuletzt 07.10.2025Strafrecht
Mehrere unter denselben Deliktsbegriff fallende Taten, zum Beispiel mehrere auch an verschiedenen Personen, zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten begangene Diebstähle, können in einer Schuldfrage, einer sogenannten Kumulativfrage, zusammengefas …