RS0062146
Rechtssatz
1978 – zuletzt 22.10.2014Zivilrecht; Strafrecht
Obwohl das HVG für Versicherungsmakler nicht gilt, hat doch der Grundsatz zu gelten, daß, soweit nicht gegenteilige Handelsbräuche bestehen, bis zur Erlassung des seinerzeit in Aussicht genommenen Sondergesetzes für Provisionsansprüche die Bestimmungen des …