RS0041736
Rechtssatz
1972 – zuletzt 31.03.2016Zivilrecht
Der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung ist nur dann geltend gemacht, wenn dargelegt wird, daß der Erstrichter aus den dem Urteil zugrundegelegten Tatsachen unrichtige rechtliche Folgerungen gezogen hat, nicht aber, wenn die Annahme eines …