Norm Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung× ▾ ‹›Gliederung Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 02.06.2022 — BGBl. II Nr. 208/2022▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute02.06.2022 § → § BGBl. II Nr. 208/2022 01.08.200601.06.2022 BGBl. II Nr. 298/2006 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.06.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Sachlicher Anwendungsbereich§ 2Persönlicher Anwendungsbereich§ 3Anwesenheitspflicht2. AbschnittAnforderungen an Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer§ 4Allgemeines§ 5Zuverlässigkeit§ 6Gesundheitliche Eignung§ 7Fachliche Befähigung für die Personenbeförderung mit schienengebundenen Fahrzeugen§ 8Fachliche Befähigung für die Personenbeförderung mit Wasserfahrzeugen§ 9Fachliche Befähigung für die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen§ 10Einschlägige praktische Verwendung3. AbschnittNachweise und Unterlagen§ 11Allgemeines§ 12Nachweis der gesundheitlichen Eignung§ 13Prüfung zum Nachweis der fachlichen Befähigung§ 14Auswahl der Sachverständigen§ 15Anerkennung ausländischer Befugnisse§ 16Nachweis der Kenntnis von lebensrettenden Sofortmaßnahmen§ 17Auftrag zur Aktualisierung von Unterlagen§ 18Aufbewahrung4. AbschnittSchlussbestimmungen§ 19Widerruf der Bewilligung von Fremdenbefahrungen§ 20Verweise§ 21Übergangsbestimmungen§ 22In-Kraft-Treten§ 23Feststellung gemäß § 195 Abs. 2 MinroG