Norm LFBAG-APO× ▾ ‹›Gliederung Land- und forstwirtschaftliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LFBAG-APO) Fassungen (Gesetz) ab 12.06.2026 — BGBl. II Nr. 135/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute12.06.2026 BGBl. II Nr. 135/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 12.06.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Ziele der Facharbeiter- und Meisterausbildung2. AbschnittAllgemeine Ausbildungsanforderungen für die Erlangung einer Qualifikation als Facharbeiter bzw. Meister§ 3Allgemeine Grundsätze für die Facharbeiter- und Meisterausbildung§ 4Sachliche und persönliche Eignungsbedingungen an Lehrlinge§ 5Aufzeichnungen und schriftliche Arbeiten§ 6Fachkurse und Vorbereitungslehrgänge§ 7Schwerpunktausbildungen3. AbschnittAllgemeine Bestimmungen betreffend Prüfungen für den Erwerb der Facharbeiter- bzw. Meisterqualifikation§ 8Prüfungstermine, Rahmenbedingungen für Prüfungen§ 9Antrag auf Zulassung bzw. Anmeldung zu Facharbeiter- bzw. Meisterprüfung sowie Schwerpunktprüfung§ 10Antrag auf Ersatz der Facharbeiterprüfung§ 11Einberufung zur Prüfung§ 12Rücktritt von bzw. Nichtteilnahme an einer Prüfung§ 13Prüfungsarten§ 14Prüfungsgegenstände (Prüfungspläne)§ 15Anrechnung von Prüfungsgegenständen bzw. Übernahme von Noten§ 16Durchführung der Prüfung§ 17Bewertung der Prüfungsleistung und Festlegung der Prüfungsergebnisse§ 18Protokollierung der Prüfung§ 19Zeugnis der Facharbeiter- bzw. Meisterprüfung sowie Schwerpunktprüfung§ 20Wiederholungsprüfung4. AbschnittInkrafttreten, Anwendung und Hinweis§ 21AnlagenAnl. 1Anl. 2