RS0099329
Rechtssatz
1983 – zuletzt 14.11.1985Zivilrecht
§ 1 AnerbenG enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, welchen Einfluß die Verpachtung überhaupt und die näheren Umstände derselben, wie zB Pachtdauer und Anzahl der Personen, an welche Teile der Liegenschaft verpachtet wurden, bzw eine Nichtbewirtschaf …