RS0050356
Rechtssatz
1985 – zuletzt 27.11.1986Zivilrecht
Die Beurteilung, eine dem Abhandlungsgericht gegenüber abgegebene Erklärung, nicht Anerbe sein zu wollen, schließe eine spätere, gegenteilige Erklärung einer zu anerbenrechtlichen Hofübernahme berufenen Person nicht aus, solange die Einantwortungsurkunde no …