RS0143737
Rechtssatz
23.02.2026Zivilrecht
Wird der Vertrag zwar erst nach dem Schluss der Verhandlung im Vorprozess beseitigt, dies aber mit Wirkung ex tunc, also rückwirkend, so hat der Richter des Vorverfahrens ex post betrachtet auf einer falschen Grundlage entschieden, weshalb in diesem Fall nu …