RS0089961
Rechtssatz
22.12.1987Strafrecht
Ob der Versuch des unbefugten Gebrauchs eines betriebsunfähigen Motorfahrzeugs straflos ist, weil die Tatvollendung nach der Art des Gegenstandes, "an" dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war, hängt entscheidend davon ab, ob der Gegen …