RS0095789
Rechtssatz
1978 – zuletzt 17.10.2017Strafrecht
Zwischen dem ersten und dritten Deliktsfall besteht dann Gesetzeskonkurrenz, wenn die verhehlte, den Wert von einhunderttausend Schilling übersteigende Sache aus einer solchen Vortat stammt, die schon infolge des Wertes der gestohlenen, veruntreuten etc Sac …