RS0096030
Rechtssatz
1982 – zuletzt 25.02.2013Strafrecht
Vermögensvorteil ist nur ein solcher, den der andere dem Beamten im Bewusstsein, dass dieser keinen Rechtsanspruch hat, dafür gibt, dass er (pflichtgemäß oder pflichtwidrig) ein Amtsgeschäft vornimmt (oder unterlässt), also als "Geschenk" für ein dafür erwa …