RS0098197
Rechtssatz
1977 – zuletzt 24.04.2007Strafrecht
Jede Einflußnahme auf den Angeklagten, die dessen freien Willen ausschaltet und ihm die Entscheidung darüber, ob und was er aussagen will, nimmt, ist unzulässig, und zwar auch dann, wenn er zustimmt (hier: LSD-Provokation durch einen Sachverständigen).