RS0096764
Rechtssatz
09.06.1993Strafrecht
Unter "Originalurkunden, die Gegenstand der strafbaren Handlung sind", im Sinne des § 45 Abs 2 StPO sind im allgemeinen Tatmittel zu verstehen und nicht alle Schriftstücke, die sichergestellt wurden, weil sie für eine strafgerichtliche Untersuchung von Bede …