RS0022787
Rechtssatz
1990 – zuletzt 14.10.1997Zivilrecht
Ein Vertragspartner, der mit einem Spediteur kontrahiert, muß stets damit rechnen, daß das Gut, um das es geht, einem Dritten - eben dem Versender - gehört, und dieser durch ein Fehlverhalten eines Kontrahenten gefährdet werden kann. Der Versender kann desh …