RS0006939
Rechtssatz
1955 – zuletzt 10.12.2014Zivilrecht
Wer zur Anbringung eines Rekurses berechtigt ist, braucht, wenn ihm die anzufechtende Entscheidung nicht zugestellt wurde, deren Zustellung nicht zu verlangen, sondern kann den Rekurs einbringen, ohne dass er als verspätet zurückgewiesen werden kann (ähnlic …