RS0036416
Rechtssatz
1968 – zuletzt 08.03.1983Zivilrecht
Hat der Beklagte behauptet, der Kläger sei Ausländer, und erklären beide Parteienvertreter, nicht zu wissen, welche Staatsangehörigkeit der Kläger besitze, so trifft die Beweislast für das Bestehen eines die Befreiung von der Sicherheitsleistung begründende …