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Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds

Fassungen (Gesetz)
ab 26.01.2016 — BGBl. III Nr. 66/2024
Gliederung Fassung vom 26.01.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
ARTIKEL IZIELE
  1. Art. 1
ARTIKEL IIMITGLIEDSCHAFT
Abschnitt 1
Abschnitt 2
  1. Art. 2Ursprüngliche Mitglieder · Andere Mitglieder
ARTIKEL IIIQUOTEN UND SUBSKRIPTIONEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 3Quoten und Subskriptionszahlungen · Änderung von Quoten · Zahlungen bei Quotenänderungen
ARTIKEL IVVERPFLICHTUNGEN AUF DEM GEBIET DER WECHSELKURSREGELUNGEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
  1. Art. 4Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder · Allgemeine Wechselkursregelungen
ARTIKEL VOPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN DES FONDS
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 5Für den Geschäftsverkehr mit dem Fonds zuständige Stellen · Begrenzung der Operationen und Transaktionen des Fonds · Bedingungen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Fondsmittel
ARTIKEL VIKAPITALÜBERTRAGUNGEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 6Verwendung der allgemeinen Fondsmittel für Kapitalübertragungen · Sonderbestimmungen für Kapitalübertragungen · Kontrolle von Kapitalübertragungen
ARTIKEL VIIWIEDERAUFFÜLLUNG UND KNAPPE WÄHRUNGEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 7Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Währungsbestände des Fonds · Allgemeine Knappheit von Währungen · Knappheit der Fondsbestände
ARTIKEL VIIIALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDER
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 8Einleitung · Vermeidung von Beschränkungen laufender Zahlungen · Vermeidung diskriminierender Währungspraktiken
ARTIKEL IXRECHTSSTELLUNG, IMMUNITÄTEN UND VORRECHTE
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
Abschnitt 7
Abschnitt 8
  1. Art. 9Zweck des Artikels · Rechtsstellung des Fonds · Immunität von der Gerichtsbarkeit · Immunität von anderen Maßnahmen · Unverletzlichkeit der Archive · Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen · Vorrecht im Nachrichtenverkehr · Immunitäten und Vorrechte der Amtsträger und Angestellten
ARTIKEL XBEZIEHUNGEN ZU ANDEREN INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN
  1. Art. 10
ARTIKEL XIBEZIEHUNGEN ZU NICHTMITGLIEDLÄNDERN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
  1. Art. 11Verpflichtungen bezüglich der Beziehungen zu Nichtmitgliedländern · Beschränkung von Transaktionen mit Nichtmitgliedländern
ARTIKEL XIIORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG
Abschnitt 1
Abschnitt 2
  1. Art. 12Aufbau des Fonds · Gouverneursrat
ARTIKEL XIIIGESCHÄFTS- UND HINTERLEGUNGSSTELLEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 13Sitz der Geschäftsstellen · Hinterlegungsstellen · Haftung für die Vermögenswerte des Fonds
ARTIKEL XIVÜBERGANGSREGELUNGEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 14Unterrichtung des Fonds · Devisenbeschränkungen · Maßnahmen des Fonds in bezug auf Beschränkungen
ARTIKEL XVSONDERZIEHUNGSRECHTE
Abschnitt 1
Abschnitt 2
  1. Art. 15Befugnis zur Zuteilung von Sonderziehungsrechten · Bewertung des Sonderziehungsrechts
ARTIKEL XVI
ALLGEMEINE ABTEILUNG UND SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 16Trennung von Operationen und Transaktionen · Trennung der Vermögenswerte · Verbuchung und Unterrichtung
ARTIKEL XVIITEILNEHMER UND SONSTIGE INHABER VON SONDERZIEHUNGSRECHTEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 17Teilnehmer · Der Fonds als Inhaber · Sonstige Inhaber
ARTIKEL XVIIIZUTEILUNG UND EINZIEHUNG VON SONDERZIEHUNGSRECHTEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
  1. Art. 18Grundsätze und Erwägungen für die Zuteilung und Einziehung · Zuteilung und Einziehung
ARTIKEL XIXOPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN IN SONDERZIEHUNGSRECHTEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 19Verwendung von Sonderziehungsrechten · Operationen und Transaktionen zwischen Teilnehmern · Erfordernis des Bedarfs
ARTIKEL XXSONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG ZINSEN UND GEBÜHREN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Abschnitt 5
  1. Art. 20Zinsen · Gebühren · Zins- und Gebührensätze · Umlagen · Zahlung von Zinsen, Gebühren und Umlagen
ARTIKEL XXIVERWALTUNG DER ALLGEMEINEN ABTEILUNG UND DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
  1. Art. 21
ARTIKEL XXIIALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER
  1. Art. 22
ARTIKEL XXIIIAUSSETZUNG VON OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN IN SONDERZIEHUNGSRECHTEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
  1. Art. 23Bestimmungen für den Notstand · Nichterfüllung von Verpflichtungen
ARTIKEL XXIVBEENDIGUNG DER TEILNAHME
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 24Recht zur Beendigung der Teilnahme · Ausgleich bei der Beendigung · Zinsen und Gebühren
ARTIKEL XXVLIQUIDATION DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
  1. Art. 25
ARTIKEL XXVIAUSTRITT
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
  1. Art. 26Austrittsrecht der Mitglieder · Zwangsweises Ausscheiden · Abrechnung mit ausscheidenden Mitgliedern
ARTIKEL XXVIIBESTIMMUNGEN FÜR DEN NOTSTAND
Abschnitt 1
Abschnitt 2
  1. Art. 27Zeitweilige Außerkraftsetzung · Liquidation des Fonds
ARTIKEL XXVIIIÄNDERUNGEN
  1. Art. 28
ARTIKEL XXIXAUSLEGUNG
  1. Art. 29
ARTIKEL XXXERLÄUTERUNG VON BEGRIFFEN
  1. Art. 30
ARTIKEL XXXISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Abschnitt 1
Abschnitt 2
  1. Art. 31Inkrafttreten · Unterzeichnung
Anlagen
  1. Anl. 1ANHANG A | QUOTEN
  2. Anl. 2ANHANG B | ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR RÜCKKAUFE, DIE ZAHLUNG ZUSÄTZLICHERSUBSKRIPTIONEN, GOLD SOWIE BESTIMMTE ANGELEGENHEITEN DERGESCHÄFTSABWICKLUNG
  3. Anl. 3ANHANG C | PARITÄTEN
  4. Anl. 4ANHANG D | RAT AUF MINISTEREBENE
  5. Anl. 5ANHANG E | Übergangsbestimmungen für Exekutivdirektoren
  6. Anl. 6ANHANG F | DESIGNIERUNG
  7. Anl. 7ANHANG G | REKONSTITUTION
  8. Anl. 8ANHANG H | BEENDIGUNG DER TEILNAHME
  9. Anl. 9ANHANG I | DURCHFÜHRUNG DER LIQUIDATION DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
  10. Anl. 10ANHANG J | ABRECHNUNG MIT AUSSCHEIDENDEN MITGLIEDERN
  11. Anl. 11ANHANG K | DURCHFÜHRUNG DER LIQUIDATION
  12. Anl. 12Anhang L | Außerkraftsetzung von Stimmrechten
  13. Anl. 13ANHANG M | Spezielle einmalige Zuteilung von Sonderziehungsrechten