Norm Reifeprüfung in den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe× ▾ ‹›Gliederung Reifeprüfung in den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1987 — BGBl. Nr. 619/1986▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.198731.12.1992 § → § BGBl. Nr. 619/1986 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 847/1992 05.01.198531.12.1986 BGBl. Nr. 3/1985 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Anmeldung zur Reifeprüfung§ 3Umfang der Reifeprüfung2. ABSCHNITTPrüfungsgebiete§ 4Allgemeine Bestimmungen über die PrüfungsgebietePrüfungsgebiete, in denen Klausurarbeiten durchgeführt werden§ 5§ 6Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeiten§ 7§ 8Sonderbestimmungen bei Beurteilung von Klausurprüfungen mit§ 9„Nicht genügend“§ 10Sonderbestimmungen für die Jahresprüfung§ 11Gegenstände der Zusatzprüfung zur Reifeprüfung3. ABSCHNITTDurchführung der Reifeprüfung§ 12Auswahl der Aufgabenstellungen für die Klausurprüfung§ 13Durchführung der schriftlichen Klausurarbeiten§ 14Durchführung der mündlichen Teilprüfungen§ 15Durchführung der allfälligen praktischen Klausurarbeit§ 16Durchführung zusätzlicher mündlicher Teilprüfungen§ 17Durchführung der Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reifeprüfung§ 18Grundsätze für die Beurteilung§ 19Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten§ 20Beurteilung der mündlichen und praktischen Teilprüfungen und | Gesamtbeurteilung5. ABSCHNITTWiederholung der Prüfung§ 21Umfang und Prüfungstermine der Wiederholungsprüfung6. ABSCHNITT§ 22Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten7. ABSCHNITT§ 23§ 24Zeugnisse§ 25Übergangs- und SchlußbestimmungenÜbergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 2 (ÜR)Übergangsbestimmung