Norm TKZVO 2009× ▾ ‹›Gliederung Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO 2009) Fassungen (Gesetz) ab 01.04.2016 — BGBl. II Nr. 193/2015▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.04.2016 § → § BGBl. II Nr. 193/2015 09.07.201531.03.2016 § → § BGBl. II Nr. 193/2015 05.02.201108.07.2015 § → § BGBl. II Nr. 35/2011 01.07.201004.02.2011 § → § — 11.09.200930.06.2010 BGBl. II Nr. 291/2009 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.04.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verweisungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen und Verweisungen2. AbschnittVeterinärinformationssystem (VIS)§ 3Elektronisches Veterinärregister§ 4Registrierungspflichten für Tierhalter§ 5Jährliche VIS- Erhebungen§ 6VIS-Meldepflichten3. AbschnittKennzeichnung und Verbringung von Schweinen§ 7Allgemeines zur Schweinekennzeichnung§ 8Ersatz der Ohrmarke§ 9Tätowierstempel§ 10Verbringung von Schweinen§ 11Einfuhr von Schweinen4. AbschnittKennzeichnung und Verbringung von Schafen und Ziegen§ 12Allgemeines§ 13Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit Ohrmarken und Stallmarken§ 14Kennzeichnung von Schafen und Ziegen, die im innergemeinschaftlichen Handel verbracht werden sollen§ 15Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen§ 16Ersatz der Kennzeichnung§ 17Verbringung von Schafen und Ziegen und Begleitdokumente§ 18Einfuhr von Schafen und Ziegen5. AbschnittAufzeichnungspflichten§ 19Bestandsregister§ 20Aufzeichnungen6. AbschnittInverkehrbringen von Ohrmarken, Fesselbändern und elektronischen Kennzeichen§ 21Allgemeines zu Ohrmarken und Fesselbändern§ 22Amtliche Ohrmarken für Schweine§ 23Ersatzohrmarken für Schweine§ 24Importohrmarken für Schweine§ 25Amtliche Ohrmarken und Fesselbänder für Schafe und Ziegen§ 26Allgemeines zu elektronischen Kennzeichen für Tiere§ 27Amtliche elektronische Kennzeichen für Schafe und Ziegen§ 28Ersatzkennzeichen für Schafe und Ziegen§ 29Stellen zum Inverkehrbringen von amtlichen Ohrmarken für Schweine§ 30Stellen zum Inverkehrbringen von amtlichen Ohrmarken, Fesselbändern und Transpondern für Schafe und Ziegen7. AbschnittIdentifizierung von Equiden§ 31Stellen zur Ausstellung von Identifizierungsdokumenten§ 32Duplikat des Identifizierungsdokuments§ 33Kennzeichnung von Equiden§ 34Datenbanken der ausstellenden Stellen und zentrale Datenbank§ 35Kontaktstelle8. AbschnittSonstige Kennzeichnungen§ 36Kennzeichnung von Kamelen§ 36aKennzeichnung von Bienenständen9. Abschnitt§ 37Behördliche Kontrollen10. AbschnittSchlussbestimmungen§ 38Personenbezogene Bezeichnungen§ 39Inkrafttreten§ 40Außerkrafttreten§ 41Übergangsbestimmungen§ 42UmsetzungshinweisAnlagenAnl. 1Daten zur TierhaltungAnl. 1/aDaten zu BienenständenAnl. 2Ohrmarken- und Tätowierstempelmuster zur SchweinekennzeichnungAnl. 3Technische Normen für Transponder