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Schaf- und Ziegengesundheits-Überwachungs-Verordnung

Fassungen (Gesetz)
ab 01.11.2015 — BGBl. II Nr. 308/2015 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.11.2015 BGBl. II Nr. 308/2015 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.11.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
2. HauptstückAktive Überwachung von Scrapie und Brucella melitensis
  1. § 3Untersuchungspflichten und Stichprobenplan
  2. § 4Probenahme und Rückverfolgbarkeit
3. HauptstückBesondere Bestimmungen für die Überwachung der Scrapie
  1. § 5Untersuchungspflichten und Stichprobenplan für Scrapie
  2. § 6Vorgangsweise bei der Probenahme
  3. § 7Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor
  4. § 8Datenerfassung
  5. § 9Laboruntersuchung im Rahmen der Scrapie-Überwachung
  6. § 10Anhaltung von Tierkörpern, Maßnahmen am Schlachthof
4. HauptstückErhaltung des Gesundheitsstatus hinsichtlich der klassischen Scrapie in österreichischen Betrieben
  1. § 11Betriebe mit vernachlässigbarem Risiko für die klassische Scrapie
  2. § 12Einbringen von Tieren in österreichische Betriebe
  3. § 13Beschränkungen für Betriebe, die Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen entgegen den bestehenden Bestimmungen eingebracht haben
  4. § 14Bestimmungen für Betriebe mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen aus bestimmten Herkunftsbetrieben
  5. § 15Ausnahmen für Schafe mit bestimmtem Genotyp
  6. § 16Vorgangsweise in Folge eines Ausbruchs von klassischer Scrapie in Österreich
  7. § 17Transportvorschriften
5. HauptstückBesondere Bestimmungen für Brucella melitensis
  1. § 18Überwachungsprogramm zur Aufrechterhaltung des Status
  2. § 19Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor
  3. § 20Vorgangsweise bei nicht negativen Untersuchungsergebnissen
  4. § 21Impfverbot
6. HauptstückPflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern
  1. § 22Besondere Verpflichtungen
  2. § 23Sanktionen
7. HauptstückSchlussbestimmungen
  1. § 24Vorgehen bei Änderung des Gesundheitsstatus
  2. § 25Untersuchungskosten
  3. § 26Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 1Untersuchungspflichten für Scrapie
  2. Anl. 2Vorgangsweise bei der Probenahme
  3. Anl. 3Aufgaben der Untersuchungsstellen und des Nationalen Referenzlabors für TSE
  4. Anl. 4Laboruntersuchungen auf TSE und Genotypisierungen | 1. Laboruntersuchungen auf TSE
  5. Anl. 5Untersuchungsstellen für Brucella melitensis
  6. Anl. 6Aufgaben des Nationalen Referenzlabors für Brucellose hinsichtlich Brucella melitensis