Norm VPB-V 2017× ▾ ‹›Gliederung Verantwortliche Personen im Bergbau 2017 (VPB-V 2017) Fassungen (Gesetz) ab 02.06.2022 — BGBl. II Nr. 208/2022▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute02.06.2022 § → § BGBl. II Nr. 208/2022 05.04.201701.06.2022 BGBl. II Nr. 96/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.06.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückAllgemeines§ 1Anwendungsbereich, Verweisungen§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Bergbaubetrieb, selbständige Betriebsabteilung, Abteilung im Sinne des § 125 Abs. 4 MinroG§ 4Verwendung der geschlechtsspezifischen Form2. HauptstückBetriebsleiter und Betriebsaufseher1. AbschnittVorbildung§ 5Einschlägige Hochschulausbildung – Aufsuchungstätigkeiten§ 6Einschlägige Hochschulausbildung – Gewinnungstätigkeiten§ 7Einschlägige Hochschulausbildung – Speichertätigkeiten§ 8Einschlägige Hochschulausbildung – Aufbereitungstätigkeiten§ 9Einschlägige Hochschulausbildung – Bauangelegenheiten§ 10Einschlägige Hochschulausbildung – Maschinenbauangelegenheiten§ 11Einschlägige Hochschulausbildung – Elektrotechnische Angelegenheiten§ 12Einschlägige Lehranstalt – Aufsuchungstätigkeiten§ 13Einschlägige Lehranstalt – Gewinnungstätigkeiten§ 14Einschlägige Lehranstalt – Speichertätigkeiten§ 15Einschlägige Lehranstalt – Aufbereitungstätigkeiten§ 16Einschlägige Lehranstalt – Bauangelegenheiten§ 17Einschlägige Lehranstalt – Maschinenbauangelegenheiten§ 18Einschlägige Lehranstalt – Elektrotechnische Angelegenheiten§ 19Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Gewinnungstätigkeiten§ 20Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Aufsuchungstätigkeiten im Bohrlochbergbau§ 21Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Andere Tätigkeiten im Bohrlochbergbau§ 22Einschlägiger Lehrberuf§ 23Sonderfälle2. AbschnittNachweis der theoretischen Kenntnisse bei Fehlen einer entsprechenden Vorbildung§ 24Nachweis durch Prüfungszeugnisse, Bestätigungen, Prüfung durch Sachverständige§ 25Kenntnisnachweis – Aufsuchungstätigkeiten§ 26Kenntnisnachweis – Tagebau (ohne regelmäßige Sprengarbeit)§ 27Kenntnisnachweis – Tagebau (mit regelmäßiger Sprengarbeit)§ 28Kenntnisnachweis – Tagebau (Werksteingewinnung)§ 29Kenntnisnachweis – Untertagebergbau§ 30Kenntnisnachweis – Aufbereitungstätigkeiten3. AbschnittPraktische Verwendung§ 31Art und Dauer der erforderlichen praktischen Verwendung von Betriebsleitern und Betriebsaufsehern4. AbschnittPrüfung der Kenntnis der Rechtsvorschriften§ 32Prüfer§ 33Umfang der Prüfung für Betriebsleiter§ 34Umfang der Prüfung für Betriebsaufseher§ 35Unvollständiger Nachweis§ 36Zeugnis3. HauptstückVerantwortliche Markscheider§ 37Vorbildung§ 38Nachweis der theoretischen Kenntnisse bei Fehlen einer entsprechenden Vorbildung§ 39Art der erforderlichen praktischen Verwendung§ 40Hinreichende Kenntnis der Rechtsvorschriften4. HauptstückVerantwortliche Personen für in § 2 Abs. 2 MinroG genannte Tätigkeiten (bergbautechnische Aspekte)1. AbschnittLeitung und technische Aufsicht§ 41Vorbildung und Nachweis der theoretischen Kenntnisse§ 42Kenntnis über Rechtsvorschriften§ 43Praktische Verwendung2. AbschnittVerantwortliche Markscheider§ 44Vorbildung und Nachweis der theoretischen Kenntnisse§ 45Kenntnis über Rechtsvorschriften§ 46Praktische Verwendung5. HauptstückSachverständige§ 47Allgemeine Kriterien für die Bestimmung von Sachverständigen§ 48Besondere Voraussetzungen6. HauptstückÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 49Übergangsbestimmungen§ 50AußerkrafttretenAnlagenAnl. 1GrundausbildungAnl. 2Ausbildung BohrlochbergbauAnl. 3Nachweis der theoretischen Kenntnisse bei Fehlen einer entsprechenden Vorbildung | von Betriebsleitern und BetriebsaufsehernAnl. 4Zusatzausbildung Spezielle Tagbautechnik einschließlich SprengenAnl. 5Zusatzausbildung UntertagebetriebAnl. 6Zusatzausbildung AufbereitungAnl. 7Zusatzausbildung Markscheidewesen