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Entscheidung 9 Os 76/85×

Entscheidung 9 Os 76/85

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

9Os76/85

Entscheidungsdatum

15.10.1986

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15.Oktober 1986 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger, Dr. Horak, Dr. Lachner und Dr. Massauer als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Kastner als Schriftführer in der Strafsache gegen Dr. Friedrich Wilhelm K*** wegen Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 10 römisch fünf r 949/82 des Kreisgerichtes Korneuburg, über den Antrag des Verurteilten Dr. Friedrich Wilhelm K*** auf Bewilligung der Einsichtnahme in den Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes, AZ 9 Os 76/85, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Gemäß Paragraph 82, StPO wird dem Verurteilten die Einsichtnahme in den Akt 9 Os 76/85 des Obersten Gerichtshofes bewilligt. Von der Einsichtnahme ausgenommen sind die Beratungsprotokolle und sämtliche damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, die Willensbildung des Senates betreffenden und daher dem Beratungsgeheimnis unterliegenden Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern; das sind die Ordnungsnummern 19/Seiten 149 bis 271 (Urteilsantrag), 21/Seiten 275 und 276 (Stellungnahmen von Senatsmitgliedern), 25/Seiten 289 bis 301 (Beschlußantrag; nur in Urschrift mit Abstimmungsvermerk), 26/Seiten 305 und 306 (nur Beratungsprotokoll), 27/Seiten 307 bis 329 (Urteilsentwurf; nur in Urschrift) und 32/Seiten 341 bis 345 (Beschlußantrag; nur in Urschrift mit Abstimmungsvermerk).

Von den der Einsichtnahme unterliegenden Aktenstücken sind dem Antragsteller von den Ordnungsnummern 1 bis 3, 5 bis 18, 20, 22 bis 24, 26/Seiten 303 und 304 samt Beilage, 28 bis 31 Kopien, von der Ordnungsnummer 4 eine Gleichschrift im Original und von den ON 25, 27 und 32 jeweils Entscheidungsausfertigungen im Original auszufolgen.

Text

Begründung:

Der Verurteilte Dr. Friedrich Wilhelm K*** hat beantragt, ihm zur Ausführung einer Beschwerde gemäß Artikel 25, MRK bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte die Einsicht in den ihn betreffenden Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes, AZ 9 Os 76/85, zu bewilligen und ihm Kopien sämtlicher der Akteneinsicht unterliegender Aktenstücke auszufolgen.

Rechtliche Beurteilung

Da der Antragsteller mit der Bezugnahme auf eine in Aussicht genommene Beschwerdeführung nach Artikel 25, MRK glaubhaft eine Grund dargetan hat, der die Bewilligung der Einsicht in den Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes rechtfertigt vergleiche ÖJZ-LSK 1980/116), war gemäß Paragraph 82, StPO spruchgemäß zu erkennen. Dabei war auszusprechen, daß die Beratungsprotokolle und sämtliche damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, die Willensbildung des Senates betreffenden und daher dem Beratungsgeheimnis (Paragraph 45, Absatz 2, StPO) unterliegenden Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern von der Akteneinsicht ausgenommen sind.

Anmerkung

E21526

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:0090OS00076.85.1015.000

Dokumentnummer

JJT_19861015_OGH0002_0090OS00076_8500000_000

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053176 Rechtssatz 28.03.1985Strafrecht
1. Der verhaftete Angeklagte darf dem Gerichtstag über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht beiwohnen, er kann sich dort nur durch einen Verteidiger vertreten lassen. 2. Eine in erster Instanz vorgenommene Verteidigerbestellung gemäß § …
RS0053749 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Die Bestimmungen der §§ 324 ff StPO - wonach die Geschwornen allein über die Schuldfrage und gemeinsam mit dem Schwurgerichtshof auch über die zu verhängenden Sanktionen abzustimmen haben - stehen nicht in Widerspruch zum Abs 2 des Art 91 B-VG, in welchem n …
RS0053805 Rechtssatz 19.02.1980Strafrecht
Der Angeklagte ist nicht befugt zu begehren, dass der OGH beim VfGH den Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stelle; ein derartiger in der NB des Angeklagten enthaltener Antrag ist durch Beschluss zurückzuweisen.
RS0054093 Rechtssatz 24.04.1980Strafrecht
In der verschiedenartigen Anfechtbarkeit von Strafurteilen in der Beweisfrage liegt keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, da die Differenzierung der Anfechtbarkeit der Urteile der Kollegialgerichte einerseits und der Einzelrichter andererseits punkto …
RS0071142 Rechtssatz 24.04.1975Strafrecht
Aus § 20 OGHG (wonach den Parteien in der Geschäftsstelle nur darüber Auskunft gewährt werden darf, ob und zu welcher Zeit ein Geschäftsstück eingegangen oder abgesendet und mit welchem Aktenzeichen es versehen worden ist) ergibt sich, daß eine Einsicht in …
RS0071177 Rechtssatz 25.06.1986Strafrecht
Dem Grundsatz der Waffengleichheit wird dadurch entsprochen, daß die Stellungnahme der Generalprokuratur dem Verteidiger zugemittelt wird; ein Anspruch des Angeklagten auf Zustellung dieser Stellungnahme auch zu seinen Handen kann dem Art 6 MRK nicht entnom …
RS0074627 Rechtssatz 25.06.1986Strafrecht
Dem Grundsatz der Waffengleichheit wird dadurch entsprochen, daß die Stellungnahme der Generalprokuratur dem Verteidiger zugemittelt wird; ein Anspruch des Angeklagten auf Zustellung dieser Stellungnahme auch zu seinen Handen kann dem Art 6 MRK nicht entnom …
RS0074637 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Weder in der Verhängung einer langjährigen noch einer lebenslangen Freiheitsstrafe, wie sie das StGB beim Verbrechen des Mordes androht, kann ein Verstoß gegen Art 3 MRK erblickt werden.
RS0074692 Rechtssatz 01.12.1967Strafrecht
Die Bestimmungen der §§ 286 Abs 2 und 296 Abs 3 StPO über die Teilnahme eines verhafteten Angeklagten am Gerichtstag vor dem OGH über die Nichtigkeitsbescherde und Berufung widersprechen nicht der MRK, insbesondere nicht ihrem Art 6, und sind daher auch dur …
RS0075021 Rechtssatz 29.09.1983Zivilrecht; Strafrecht
Durch Art 13 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl 1958/210, wurden die Anfechtungsmöglichkeiten nach innerstaatlichem Recht nicht erweitert. VwGH vom 11.12.1958, Z 2453/58; Veröff: ÖJZ 1959,415(1)
RS0089988 Rechtssatz 05.10.1978Strafrecht
Die im § 21 (§ 23 StGB) StGB genannte Befürchtung verlangt ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit.
RS0090043 Rechtssatz 22.05.1979Zivilrecht; Strafrecht
Für die Prognose genügt es, dass die Wahrscheinlichkeit einer einweisungsrelevanten neuerlichen Straffälligkeit nicht bloß gering ist; eine eminente Gefährlichkeit ist nicht Voraussetzung.
RS0090401 Rechtssatz 27.09.1983Strafrecht
Zur Gefährlichkeitsprognose genügt die bloß hypothetisch-abstrakte Besorgnis einer (durch die höhergradige seelische Abartigkeit des Betroffenen bedingten) Tatwiederholung nicht; eine solche Besorgnis muss vielmehr zu einer real-konkreten Befürchtung verdic …
RS0090760 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Bei der Gewichtung der Strafzumessungsschuld des Rechtsbrechers darf die Schuld nicht darnach beurteilt werden, ob es sich beim Straftäter um einen sozial höherstehenden oder einen sozial niederstehenden, einen, bislang sozial integrierten oder nicht sozial …
RS0091313 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Bei verminderter Zurechnungsfähigkeit kann der Milderungsgrund des § 34 Z 11 StGB zwar grundsätzlich neben jenen des § 34 Z 1 zweiter Fall StGB zur Anwendung kommen. Dies setzt aber jedenfalls voraus, daß die Schuldfähigkeit des Straftäters im Tatzeitpunkt …
RS0091445 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Entscheidend für die Annahme dieses Milderungsgrundes ist, daß im Zeitpunkt der Selbststellung objektiv (weil noch keine sicherheitsbehördlichen Ermittlungen wegen eines Verdachts der konkreten Tat gepflogen wurden) die Möglichkeit bestanden hat, zu fliehen …
RS0091473 Rechtssatz 06.10.1964Strafrecht
Als mildernder Umstand ist ein in der Folge widerrufenes Geständnis, das wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, zu werten.
RS0091882 Rechtssatz 21.06.1977Strafrecht
"Heimtückisch" verlangt eine heimlich oder überraschend, das heißt unter einem verwerflichen Vertrauensbruch, begangene Tat.
RS0096745 Rechtssatz 22.11.1962Strafrecht
Dem Verteidiger steht ein Recht auf Einsichtnahme in den Entwurf des Berichterstatters zur Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde nicht zu.
RS0096823 Rechtssatz 11.07.1973Strafrecht
Ein Richter kann nur aus persönlichen Gründen wegen Besorgnis seiner Befangenheit abgelehnt werden; es müssen zureichende Gründe glaubhaft gemacht werden, dass sich der bestimmte Richter bei seiner Entscheidung von anderen als von sachlichen Gesichtspunkten …
RS0096862 Rechtssatz 14.06.1984Strafrecht
Daraus, daß sich die Auffassung eines Richters in der von ihm getroffenen Entscheidung nicht mit jener der Partei deckt, kann keineswegs auf eine mögliche Befangenheit dieses Richters geschlossen werden (so schon JBl 1954,286).
RS0096985 Rechtssatz 24.01.1978Strafrecht
Kein förmliches (dem § 72 StPO entsprechendes) Ablehnungsrecht der Parteien gegenüber Sachverständigen.
RS0097118 Rechtssatz 08.05.1990Strafrecht
Ausfolgung von in einer Rechtsmittelentscheidung der OGH zitierten, nicht veröffentlichten Vorentscheidungen gemäß § 82 StPO mit Bezug auf ein vor der EKMR anhängiges Beschwerdeverfahren.
RS0097143 Rechtssatz 22.06.1956Strafrecht
Zuständigkeit zur Entscheidung über einen bei der Hauptverhandlung gestellten Ablehnungsantrag.
RS0097161 Rechtssatz 16.03.1962Strafrecht
Über einen während der Hauptverhandlung gestellten Ablehnungsantrag entscheidet gemäß § 238 StPO der Gerichtshof endgültig; dieses Zwischenerkenntnis kann auch auf dem Umweg über § 281 Z 4 StPO nicht angefochten werden.
RS0097249 Rechtssatz 12.10.1954Strafrecht
Ablehnung eines Geschwornen, Zeitpunkt, Entscheidungsrecht, Beschwerde.
RS0097341 Rechtssatz 26.04.1974Strafrecht
Der Befund eines med Sachverständigen (hier: Leichenöffnung im engeren Sinn) kann nicht im Wege eines Fakultätsgutachtens überprüft werden.
RS0097347 Rechtssatz 16.09.1965Strafrecht
Schwierig im Sinne des § 118 Abs 2 StPO ist die Beobachtung oder Begutachtung immer dann, wenn der vom Gericht beigezogene Sachverständige die ihm vom Gericht vorgelegten einschlägigen wesentlichen Fragen nicht oder nicht mit Bestimmtheit zu beantworten ver …
RS0097484 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Aus der Bezugnahme des Abs 2 des § 126 StPO auf die Fälle des Abs 1 leg cit ("...... in solchen Fällen ......") folgt, daß § 126 Abs 2 StPO die Einholung eines Fakultätsgutachtens nur unter den in § 126 Abs 1 StPO genannten Voraussetzungen vorsieht.
RS0097527 Rechtssatz 14.10.1982Strafrecht
Eine Schwierigkeit der Beobachtung oder Begutachtung ist nur dann gegeben, wenn ein Sachverständiger die ihm vorgelegten Sachfragen entweder gar nicht oder doch nicht mit Bestimmtheit zu beantworten vermag und sich die Möglichkeit ihrer Beantwortung durch a …
RS0097545 Rechtssatz 22.10.1981Strafrecht
Gegenstand einer Zeugenaussage sind nur sinnliche Wahrnehmungen des Zeugen über Tatsachen; die Wiedergabe des subjektiven Eindrucks eines Zeugen fällt nicht in den Rahmen seines gerichtlichen Zeugnisses.
RS0097574 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Soweit der letzte Satz des § 126 Abs 2 StPO auf die Schwierigkeit der Begutachtung Bezug nimmt, so ist dieser Begriff im gleichen Sinn zu verstehen wie in § 118 Abs 2 StPO. Als "schwierig" kann darnach eine Begutachtung in der Regel nur dann angesehen werde …
RS0097780 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt, wenn im Zuge der Einvernahme eines Zeugen Umstände zur Sprache kommen konnten, welche einerseits die verwaltungsinterne Tätigkeit der Finanzbehörden zum Gegenstand hab …
RS0098037 Rechtssatz 29.12.1954Strafrecht
Voraussetzungen für die Beiziehung eines zweiten Sachverständigen.
RS0098175 Rechtssatz 12.12.1963Strafrecht
Das Gesetz sieht ein Recht der Parteien, einen Sachverständigen abzulehnen, überhaupt nicht vor. Lediglich dann, wenn erhebliche Einwendungen gegen einen Sachverständigen vorgebracht werden und nicht Gefahr im Verzuge ist, sind andere Sachverständige beizuz …
RS0098176 Rechtssatz 18.09.1969Strafrecht
Die Verletzung der Vorschrift des § 229 StPO die unter bestimmten Voraussetzungen den Ausschluß der Öffentlichkeit vorsieht, ist - zum Unterschied von einer Verletzung der grundsätzlich die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung statuierenden Bestimmung des § …
RS0098547 Rechtssatz 19.06.1963Zivilrecht; Strafrecht
Eine Beweisaufnahme ist nach dem Gesetz nur dann geboten, wenn daraus ein in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht derart ins Gewicht fallendes Ergebnis zu erwarten ist, daß hiedurch die mit der Beweisaufnahme möglicherweise verbundenen Nachteile, die insb …
RS0099175 Rechtssatz 01.09.1983Strafrecht
Den Ausführungen des Beschwerdeführers, bei der gegebenen (unklaren) Beweislage sei es "absolut erforderlich", alle Beweismittel auszuschöpfen, die nur " irgendwie zur Aufklärung der Sachlage beitragen können", kann in dieser allgemeinen Formulierung jedenf …
RS0099189 Rechtssatz 18.11.1966Strafrecht
Um in Sinne des § 281 Z 4 StPO erheblich zu sein, muss ein Beweisantrag grundsätzlich nicht nur das Beweisthema und die Beweismittel angeben, sondern auch die Umstände, die erwarten lassen, dass seine Durchführung das behauptete Ergebnis haben werde (WK-StP …
RS0099353 Rechtssatz 11.01.1973Strafrecht
Ein Erkundungsbeweis liegt vor, wenn das Gericht lediglich zur Vornahme von Ermittlungen veranlasst werden soll, um die Frage zu klären, ob von bestimmten Beweisen eine Förderung der Wahrheitsfindung zu erwarten ist, oder ob überhaupt Beweismittel auffindba …
RS0099523 Rechtssatz 16.06.1971Strafrecht
Es ist unzulässig, eine vorgreifende Beweiswürdigung vorzunehmen und solcherart einem Beweismittel, das nicht ausgeführt wurde, von vornherein den inneren Beweiswert abzusprechen. Das Gericht hat aber zu prüfen, ob und inwieweit das vom Antragsteller angest …
RS0100131 Rechtssatz 01.09.1959Strafrecht
Der OGH ist gemäß § 281 Abs 3 StPO befugt, auf Grund des Akteninhaltes zu beurteilen, ob unzweifelbar erkennbar ist, daß die Unterlassung der Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung keinen dem Angeklagten nachteiligen Einfluß auf die Entscheidung üben …
RS0100164 Rechtssatz 04.10.1979Strafrecht
Übermittlung eines begründeten Beschlußentwurfs an die Generalprokuratur.
RS0100429 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Die Nichtigkeitssanktion des § 310 Abs 3 bezieht sich (ebenso wie jene des § 310 Abs 1 zweiter Satz StPO) ausdrücklich bloß auf die nochmalige Verlesung der (geänderten oder ergänzten) Fragen, nicht aber darauf, daß die Fragen von neuem schriftlich abgefaßt …
RS0100695 Rechtssatz 14.01.1971Strafrecht
Die Rechtsbelehrung ist stets nach ihrem gesamten Inhalt und nicht etwa nach einzelnen aus dem Zusammenhang gelösten Teilen zu prüfen (SSt 24/32).
RS0100699 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
Eine Teilnahme der Parteien an der nach § 323 StPO vorzunehmenden Rechtsbelehrung und anschließenden Besprechung der einzelnen Fragen ist nach den Intentionen des Gesetzes nicht zulässig.
RS0100711 Rechtssatz 20.09.1979Strafrecht
Soweit der Vorsitzende bei der mündlichen Rechtsbelehrung (§ 323 StPO) von der schriftlichen (§ 321 StPO) abweicht und dies auch ordnungsgemäß protokolliert, dies somit Bestandteil der schriftlichen Rechtsbelehrung wurde, unterliegt die mündliche Rechtsbele …
RS0100718 Rechtssatz 12.05.1977Strafrecht
Die mündlichen Erläuterungen gemäß § 323 Abs 2 StPO sind einer Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde entrückt.
RS0100737 Rechtssatz 03.05.1974Strafrecht
Bei rechtlich gleichwertigen Varianten der Tatbegehung sind zweckmäßigerweise beide Varianten - alternativ - in die Hauptfrage aufzunehmen (SSt 24/46, 13 Os 21/73). Ein diesbezüglicher Fehler ist jedoch nicht mit Nichtigkeit bedroht.
RS0100744 Rechtssatz 05.11.1973Strafrecht
Soll eine Frage nur der Möglichkeit dienen, den Sachverhalt hinsichtlich der Art und Begehung der Tat abweichend von der Anklage festzustellen, ohne daß sich hiedurch etwas an der rechtlichen Beurteilung oder an dem anzuwendenden Strafsatz ändern soll, so l …
RS0100826 Rechtssatz 02.07.1986Strafrecht
§ 345 Abs 1 Z 1 StPO soll (ua) sicherstellen, daß jeder dem erkennenden Gericht angehörende Richter (Geschworne) das gesamte Geschehen in der Hauptverhandlung unmittelbar sinnlich wahrzunehmen in der Lage ist und ihm solcherart alle Vorgänge in der Verhandl …
RS0100842 Rechtssatz 05.02.1970Strafrecht
Befangenheit eines Richters stellt Nichtigkeitsgrund des § 345 Z 1 StPO nicht her. Wird der Ablehnung eines Richters in der Hauptverhandlung nicht Folge gegeben, kann bei Zutreffen der Voraussetzungen der Nichtigkeitsgrund des § 345 Z 5 StPO vorliegen.
RS0100849 Rechtssatz 28.06.1983Strafrecht
Nicht gehörige Besetzung der Geschwornenbank, wenn nicht schon bei Beginn der Hauptverhandlung - nach außen erkennbar - feststeht, welcher Laienrichter als Hauptgeschworner, welcher als Ersatzgeschworner fungiert.
RS0100885 Rechtssatz 26.06.1980Strafrecht
Eine Beweisaufnahme ist (ebenso wie im gesamten Strafprozeß) nur insoweit erforderlich, als die Sachlage einen Anlaß bietet, demnach die Beweisaufnahme ein maßgebendes Resultat erwarten läßt.
RS0100901 Rechtssatz 25.06.1926Strafrecht
Keine Verpflichtung des Schwurgerichtshofes zur Zusammenfassung mehrerer Schuldausschließungsgründe in einer Zusatzfrage.
RS0101562 Rechtssatz 07.03.1985Strafrecht
Kostenteilung § 390 a StPO (Anmerkung: hinsichtlich der durch die erfolglosen Berufungen von Privatbeteiligten verursachten Kosten).
RS0101664 Rechtssatz 19.01.1982Strafrecht
§ 241 StPO gilt auch im Verfahren nach §§ 429 ff und §§ 435 ff StPO (abgesehen davon, dass der Ausdruck "Beiziehung" nicht notwendig bedeutet, dass der Sachverständige in der Hauptverhandlung sein Gutachten erstatten müsse, eine Verlesung eines Gutachtens g …