RS0085996
Rechtssatz
1993 – zuletzt 05.06.2012Zivilrecht
Hat der Versicherungsträger von Pensionsvorschüssen, Kinderzuschussvorschüssen und Ausgleichszulagenvorschüssen Beitragsrückstände und Kostenanteile abgezogen, so macht der Versicherte, der die Zahlung der einbehaltenen Teile begehrt, eine wiederkehrende Le …