RS0002590
Rechtssatz
1989 – zuletzt 27.01.1995Zivilrecht
Gemäß § 109 Abs 4 EO sind dem Verwalter vom Gericht auf Antrag Anweisungen für die Geschäftsführung und über Art und Weise der Verwaltung zu erteilen. Daraus folgt, daß der Eigentümer der Liegenschaft bzw des Unternehmens sein Ziel, zu erreichen, daß der Ve …