RS0004568
Rechtssatz
1953 – zuletzt 10.11.1966Zivilrecht
Ein Urteilsspruch, die Beklagte sei schuldig, in die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages von .... Ausstellungsort ..... einzuwilligen, läßt nicht erkennen, zu welchen konkreten Leistungen die Beklagte verurteilt wurde; das Gericht hat von Amts w …