RS0097414
Rechtssatz
1990 – zuletzt 17.06.1992Strafrecht
Die Editionsverpflichtung nach § 143 Abs 2, erster Satz, StPO umfaßt auch die Pflicht des Besitzers beweiserheblicher Gegenstände (Urkunden), diese - nach Möglichkeit - von anderen zu sondern. Eine derartige, mit einem wirtschaftlich nicht ganz unerhebliche …