RS0035944
Rechtssatz
1974 – zuletzt 20.12.1988Zivilrecht; Strafrecht
Kosten des auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Privatbeteiligten verlieren nach Befriedigung des Hauptanspruches die Akzessorietät und werden dadurch zum selbständig klagbaren Hauptanspruch (Michlmayr, JBl 1954,568, Pollak, Syst 2.Auflage 283, Fasching, Komm …