RS0130485
Rechtssatz
zuletzt 09.09.2015Zivilrecht
Ist im Verfahren über eine aktienrechtliche Beschlussanfechtungsklage die Frage präjudiziell, ob die Stimmrechte einer Person, die gegen die Meldepflicht gemäß § 92 Z 7 BörseG verstoßen hat, an dem Emittenten gemäß § 94a Abs 1 BörseG ruhen, so ist die Übern …