RS0061715
Rechtssatz
1988 – zuletzt 22.12.1999Zivilrecht
Geschäftsverbindlichkeiten sind alle Verbindlichkeiten, die mit dem Betrieb in einem derartigen inneren Zusammenhang stehen, daß sie als Folge des Betriebes erscheinen, somit also alle Verbindlichkeiten, die nicht in den privaten Beziehungen des Geschäftsin …