RS0019545
Rechtssatz
1973 – zuletzt 13.08.1998Zivilrecht
Wenn man mit Ehrenzweig (I/1, 281), Gschnitzer (Schuldrecht, Besonderer Teil 167) und SZ 7/190 die Auffassung vertritt, der mittelbare Stellvertreter, so insbesondere der Kommissionär, müsse berechtigt sein, den Ersatz des aus einer Schuldverletzung dem Ver …