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Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung (GuK-SV)

Fassungen (Gesetz)
ab 28.12.2005 — BGBl. II Nr. 452/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute28.12.200531.12.2032 § → § BGBl. II Nr. 452/2005 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 153/2026
28.12.200531.12.2032 BGBl. II Nr. 452/2005 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 153/2026
Gliederung Fassung vom 28.12.2005 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. Hauptstück
  1. § 1Allgemeines
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen für Sonderausbildungen – Spezialaufgaben
  1. § 2Ausbildungsziel – Evaluierung
  2. § 3Lehrkräfte
  3. § 4Lehrtätigkeit
  4. § 5Fachkräfte
  5. § 6Räumliche und sachliche Ausstattung
  6. § 7Aufnahme in eine Sonderausbildung
  7. § 8Ausschluss von einer Sonderausbildung
  8. § 9Ausbildungszeit
  9. § 10Teilnahmeverpflichtung
  10. § 11Unterbrechung der Ausbildung
  11. § 12Leitung
  12. § 13Ausbildungsordnung
2. AbschnittAusbildungsinhalte
Theoretische Ausbildung
  1. § 14
  2. § 15
Praktische Ausbildung
  1. § 16
  2. § 17
3. AbschnittPrüfungen und Beurteilungen
  1. § 18Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung
  2. § 19Beurteilung der theoretischen Ausbildung
  3. § 20Dispensprüfung
  4. § 21Beurteilung der praktischen Ausbildung
  5. § 22Wiederholen einer Einzelprüfung oder Dispensprüfung
  6. § 23Nichtantreten zu einer Prüfung
  7. § 24Wiederholen eines Praktikums
  8. § 25Ausscheiden aus der Ausbildung
4. AbschnittKommissionelle Abschlussprüfung
  1. § 26Allgemeines
  2. § 27Zusammensetzung der Prüfungskommission
  3. § 28Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung
  4. § 29Schriftliche Abschlussarbeit
  5. § 30Mündliche Abschlussprüfung
Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung
  1. § 31
  2. § 32
  1. § 33Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung
  2. § 34Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung
  3. § 35Abschlussprüfungsprotokoll
  4. § 36Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung
  5. § 37Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung
  6. § 38Negative Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung
  7. § 39Zeugnisse und Bestätigungen über die theoretische und praktische Ausbildung sowie die kommissionelle Abschlussprüfung
  8. § 40Diplom
2. Hauptstück
1. AbschnittNostrifikation
  1. § 41Allgemeines
  2. § 42Ergänzungsausbildung
  3. § 43Wiederholen einer Ergänzungsprüfung, Dispensprüfung oder eines Praktikums, Abbruch der Ergänzungsausbildung
  4. § 44Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
2. AbschnittKompensationsmaßnahmen – EWR und Schweizerische Eidgenossenschaft
  1. § 45Allgemeines
  2. § 46Anpassungslehrgang
  3. § 47Eignungsprüfung
  4. § 48Wiederholen des Anpassungslehrganges oder der Eignungsprüfung
  5. § 49Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung
3. HauptstückSchluss- und Übergangsbestimmungen
  1. § 50Kommissionelle Abschlussprüfung für Personen gemäß § 108 Abs. 3 GuKG
Anlagen
  1. Anl. 1SONDERAUSBILDUNG IN DER KINDER- UND JUGENDLICHENPFLEGE | Theoretische Ausbildung
  2. Anl. 2SONDERAUSBILDUNG IN DER PSYCHIATRISCHEN GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGE | Theoretische Ausbildung
  3. Anl. 3BASISAUSBILDUNG IN DER INTENSIVPFLEGE, ANÄSTHESIEPFLEGE UND PFLEGE BEI NIERENERSATZTHERAPIE
  4. Anl. 4SPEZIELLE ZUSATZAUSBILDUNG IN DER INTENSIVPFLEGE
  5. Anl. 5SPEZIELLE ZUSATZAUSBILDUNG IN DER KINDERINTENSIVPFLEGE
  6. Anl. 6SPEZIELLE ZUSATZAUSBILDUNG IN DER ANÄSTHESIEPFLEGE
  7. Anl. 7SPEZIELLE ZUSATZAUSBILDUNG IN DER PFLEGE BEI NIERENERSATZTHERAPIE
  8. Anl. 8SONDERAUSBILDUNG IN DER PFLEGE IM OPERATIONSBEREICH
  9. Anl. 9SONDERAUSBILDUNG IN DER KRANKENHAUSHYGIENE
  10. Anl. 10ZEUGNIS
  11. Anl. 11Ausbildungsbestätigung
  12. Anl. 12Zeugnis über die kommissionelle Abschlussprüfung
  13. Anl. 13Bestätigung über die Ergänzungsausbildung
  14. Anl. 14Bestätigung über den Anpassungslehrgang
  15. Anl. 15Bestätigung über die Eignungsprüfung
  16. Anl. 16DIPLOM