Norm IntV× ▾ ‹›Gliederung Interventionsverordnung (IntV) Fassungen (Gesetz) ab 19.10.2017 — BGBl. II Nr. 276/2017▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 19.10.201731.07.2020 § → § BGBl. II Nr. 276/2017 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 343/2020 27.06.200718.10.2017 BGBl. II Nr. 145/2007 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.10.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TeilAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel und Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Grundsätze bei Interventionen2. TeilInterventionen in einer Notfallexpositionssituation§ 4Interventionswerte, allgemeine und operationelle Kriterien, Referenzwert für die Bevölkerung§ 5Schutzmaßnahmen, Maßnahmenkatalog, optimierte Schutzstrategie§ 6Bewertung und Anpassung von Schutzmaßnahmen§ 7Lagedarstellung§ 8Information der Öffentlichkeit§ 9Notfallpläne§ 10Notfallübungen§ 11Meldepflichten für Ereignisse auf österreichischem Staatsgebiet§ 12Notfalleinsatzkräfte§ 13Physikalische und ärztliche Kontrolle von Notfalleinsatzkräften§ 14Aufzeichnungspflichten§ 15Personaleinsatz in einer Notfallexpositionssituation§ 16Information militärischer Dienststellen§ 17Notfallmanagementsystem§ 18Internationale Zusammenarbeit3. TeilInterventionen in einer bestehenden Expositionssituation1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen für bestehende Expositionssituationen§ 19Referenzwert2. AbschnittBestehende Expositionssituationen nach einem radiologischen Notfall§ 20Schutz- und Sanierungsmaßnahmen§ 21Maßnahmenkatalog, optimierte Schutzstrategie§ 22Bewertung und Anpassung von Schutz- und Sanierungsmaßnahmen§ 23Gebiete mit lang anhaltender Restkontamination nach einem radiologischen Notfall3. AbschnittBestehende Expositionssituationen aufgrund vergangener Tätigkeiten§ 24Kontaminierte Gebiete aufgrund vergangener Tätigkeiten4. TeilSchlussbestimmungenInkraftreten§ 25AnlagenAnl. 1Anl. 2InterventionsmaßnahmenAnl. 3Information der ÖffentlichkeitAnl. 4Anl. 5NotfallübungenAnl. 6Meldungen in einer Notfallexpositionssituation, die durch ein Ereignis auf österreichischem Staatsgebiet verursacht wirdAnl. 7Ausbildungserfordernisse für NotfalleinsatzkräfteAnl. 8Anl. 9Information militärischer Dienststellen für den Fall der Anforderung einer Assistenzleistung des BundesheeresAnl. 10Anl. 11