Norm NatStrV× ▾ ‹›Gliederung Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV) Fassungen (Gesetz) ab 08.01.2008 — BGBl. II Nr. 2/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 08.01.200831.07.2020 BGBl. II Nr. 2/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2020 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.01.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel§ 2Geltungsbereich§ 3Verpflichtete§ 4Optimierung§ 5Dosis durch natürliche Strahlenquellen§ 6Dosisgrenzen für Einzelpersonen der Bevölkerung§ 7Beruflich strahlenexponierte Personen§ 8Höchstzulässige Dosis für beruflich strahlenexponierte Personen§ 9Dosisüberwachungsstellen§ 10Verantwortlichkeit des Verpflichteten§ 11Strahlenschutzunterweisungen§ 12Verhaltensregeln§ 13Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten§ 14Auskunftspflichten§ 15Radioaktivitätsüberwachung der Umgebung2. AbschnittArbeiten mit natürlichen Strahlenquellen§ 16Aufgaben des Verpflichteten§ 17Dosisermittlung§ 18Ärztliche Untersuchungen§ 19Datenübermittlung an das Zentrale Dosisregister3. AbschnittSchutz der Bevölkerung vor erhöhter Exposition durch natürliche Strahlenquellen§ 20Rückstände§ 21Überwachungsbedürftige Rückstände§ 22Temporäre Lagerung von überwachungsbedürftigen Rückständen§ 23Entlassung von Rückständen aus der Überwachung§ 24Entfernen von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken§ 25Entsorgung von Rückständen als radioaktive Abfälle§ 26Ableitung von natürlichen radioaktiven Stoffen§ 27Bewilligung von Ableitungen§ 28Überwachung sonstiger Materialien4. AbschnittSchlussbestimmungen§ 29Sprachliche Gleichbehandlung§ 30ÜbergangsbestimmungenAnlagenAnl. 1Voraussetzungen für die Zulassung als Messstelle oder Akkreditierung als Prüfstelle zur Dosisabschätzung, Dosisermittlung und Überprüfung von RückständenAnl. 2Verfahren zur Dosisabschätzung und Dosisermittlung in Arbeitsbereichen, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlenquellen auftreten könnenAnl. 3Verwendung von Rückständen in BaumaterialienAnl. 4Ableitungen – Richtwerte für Aktivitätskonzentrationen in der Abluft