Norm SchAVO× ▾ ‹›Gliederung Schifffahrtsanlagenverordnung (SchAVO) Fassungen (Gesetz) ab 30.06.2023 — BGBl. II Nr. 204/2023▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute30.06.2023 § → § BGBl. II Nr. 204/2023 11.04.201929.06.2023 § → § BGBl. II Nr. 93/2019 03.01.201710.04.2019 § → § BGBl. II Nr. 6/2017 21.02.201502.01.2017 § → § BGBl. II Nr. 27/2015 01.01.201520.02.2015 § → § BGBl. II Nr. 27/2015 01.07.201231.12.2014 § → § BGBl. II Nr. 215/2012 26.06.201230.06.2012 § → § BGBl. II Nr. 215/2012 28.08.200825.06.2012 BGBl. II Nr. 298/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.06.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TEILAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Beitrag zur Gewässerreinhaltung2. TEILAusgestaltung, Betrieb und Benützung von Schifffahrtsanlagen§ 4Ausgestaltung von Länden§ 5Betrieb und Benützung von Länden§ 6Zusätzliche Bestimmungen für Versorgungsländen§ 7Zusätzliche Bestimmungen für Länden für gefährliche Güter§ 8Häfen§ 9Einrichtungen für die Schifffahrttreibenden in Häfen§ 10Benützungsbeschränkungen für öffentliche Häfen§ 11Zusätzliche Bestimmungen für Häfen für gefährliche Güter§ 12Umschlagsanlagen für gefährliche Güter§ 13Zusätzliche Bestimmungen für Umschlagsanlagen für flüssige gefährliche Stoffe als Massengut und Versorgungsanlagen§ 14Schwimmende Schifffahrtsanlagen§ 15Schwimmende Anlagen zur Lagerung gefährlicher Stoffe§ 16Schwimmende Anlagen zur Lagerung entzündbarer flüssiger gefährlicher Güter§ 17Landungsanlagen für den Fahrgastverkehr§ 18Allgemeine Bestimmungen für Fähranlagen§ 19Zusätzliche Bestimmungen für Hochseilfähren§ 20Roll on/Roll off-Anlagen an Wasserstraßen§ 21Schleusen an der Donau§ 22Maßgebliche Wasserstände auf Wasserstraßen§ 23Zusätzliche Bestimmungen für Schifffahrtsanlagen auf Seen3. TEILSonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen§ 24Sonstige Anlagen – allgemeine Bestimmungen§ 25Brücken über Wasserstraßen§ 26Überspannungen von Wasserstraßen§ 27Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Brücken über Wasserstraßen§ 28Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Überspannungen von Wasserstraßen§ 29Wasserflugplätze auf Wasserstraßen§ 30Anlagen, die für den Aufenthalt von Personen bestimmt sind§ 30aWaterbike-Zonen auf Wasserstraßen5. TEILHafenentgelte für öffentliche Häfen§ 41Arten der Hafenentgelte§ 42Ufergeld§ 43Liegegeld§ 44Winterstandsgeld§ 45Bemessungsgrundlagen§ 46Hafenentgelttarif§ 47Befreiungen§ 48Zahlungspflichtige§ 49Entstehen des Entgeltanspruches§ 50Fälligkeit der Hafenentgelte§ 51Einsicht in Schiffs- und Ladepapiere6. TEILHafenentgelte für Privathäfen§ 52Arten der Hafenentgelte, Geltungsbereich§ 53Hafenentgelttarif7. TEILVerbots- und Beschränkungsbereiche auf Wasserstraßen§ 54Verbotsbereiche§ 55Beschränkungsbereiche8. TEIL§ 56Überwachung und wiederkehrende Überprüfung von Schifffahrtsanlagen9. TEILSchlussbestimmungen§ 57Übergangsbestimmungen§ 58Außerkrafttreten bisheriger RechtsvorschriftenInkrafttreten§ 59AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4Mögliche Bereiche für Waterbike-Zonen