Norm Tiermaterialien-Verordnung× ▾ ‹›Gliederung Tiermaterialien-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 22.05.2010 — BGBl. II Nr. 141/2010▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute22.05.2010 § → § BGBl. II Nr. 141/2010 01.01.200921.05.2010 BGBl. II Nr. 484/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.05.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittGeltungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen2. AbschnittLagerung und Transport§ 3Sammelbehälter§ 4Gemeinsamer Transport von TNP mit Lebensmitteln und von TNP verschiedener Kategorien3. AbschnittHandelspapiere und Aufzeichnungen§ 5Handelspapiere§ 6Aufzeichnungen4. AbschnittAmtliche Kontrollen§ 7Kontrollplan§ 8Durchführung des Kontrollplanes5. AbschnittBestimmungen über den Umgang mit Küchen- und Speiseabfällen, ehemaligen Lebensmitteln, Milch und Gülle§ 9Küchen- und Speiseabfälle§ 10Ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft§ 11Verwendung von Milch und Milchprodukten zur Verfütterung§ 12Rohmilch und Kolostrum von behandelten Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb§ 13Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum6. AbschnittBesondere Bedingungen und Ausnahmen für verschiedene Materialien§ 14Nebenprodukte von Wildtieren§ 15Diagnose, Lehr- und Forschungszwecke und taxidermische Behandlung§ 16Eingetragene Verwender und Sammelstellen§ 17Ausnahme für entlegene Gebiete7. AbschnittVergraben von toten Heimtieren§ 18Vergraben von toten Heimtieren durch den Tierhalter§ 19Tierfriedhöfe8. AbschnittSchlussbestimmungen§ 20Personenbezogene Bezeichnungen§ 21Verweise§ 22InkrafttretenAnlagenAnl. 1KennzeichnungAnl. 2ReinigungAnl. 3HandelspapiereAnl. 4Verarbeitung von Küchen- und Speiseabfällen und ehemaligen Lebensmitteln in Biogas- oder Kompostanlagen